Erbringung von Sachverständigenbzw. Gutachterleistungen sowie Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Verpackungsentsorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft, technischer Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Bauwesen und Energie (wie z.B. die Erstattung von Gutachten, die Durchführung von Beratungen, Schulungen, Sachverhaltsermittlungen und -einschätzungen, Berechnungen, Bewertungen und Überwachungen, die Übernahme von Prüf-, Berichts- und Steuerungsaufgaben, die Erteilung von Bescheinigungen, die Einrichtung und dauerhafte Umsetzung von standardisierten Management- oder Berichtssystemen o.ä. sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten). Die vorgenannten Leistungen verstehen sich inkl. derjenigen, für die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung der verantwortlichen bzw. handelnden Personen als Sachverständiger für Abfallwirtschaft und/oder Verpackungsentsorgung nach § 36 GewO obligatorisch ist sowie derjenigen gemäß § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz als Nebenleistung bzw. im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit. Zudem ist die Gesellschaft berechtigt, als Händler und Makler gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz tätig zu werden. Darüber hinaus kann das Unternehmen auch Dienstleistungen in (art-)verwandten Tätigkeits- und Leistungsbereichen erbringen mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, für die eine besondere Qualifikation, Erlaubnis und/oder Anerkennung o.ä. erforderlich ist, über die die Gesellschaft nicht verfügt. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, andere Unternehmen zu gründen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen (gleich in welcher Rechtsform diese betrieben werden und in welcher Form und Höhe die Beteiligung erfolgt) und die Geschäftsführung dieser Unternehmen zu übernehmen. Außerdem kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen gründen. Ferner erbringt die Gesellschaft im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten auch Servicedienstleistungen für Dritte und verbundene Unternehmen und stellt hier auch die hierzu erforderliche technische Ausstattung und Arbeitsmittel zur Verfügung. Überdies kann das Unternehmen auch spezielle Arbeitsmittel, wie z.B. Software oder Online- Anwendungen bzw. -Dienstleistungen, entwickeln und/oder bereitstellen bzw. betreiben sowie diese Arbeitsmittel auch eigenständig vermarkten.
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