Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts in von der Stadt Potsdam durch Satzung festgelegten Bereichen sowie die Erbringung von immobilienwirtschaftlichen und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der kommunalen Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Besonderen Städtebaurechts wird die Gesellschaft als treuhänderischer Entwicklungsträger nach § 167 BauGB tätig. Sie übernimmt: Grundlegende Untersuchungen und Planungen zur Bestimmung und Fortentwicklung der Ziele der Entwicklungsmaßnahme, die Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme. Dazu gehört die Koordination aller von der Entwicklungsmaßnahme berührten Institutionen, Verwaltungen, Eigentümer, Nutzer und sonstigen Interessierten. Die Einwerbung und Bewirtschaftung von Mitteln zur Finanzierung der Maßnahme und gegebenenfalls deren dingliche Sicherung. Die Beratung der Stadt in allen mit dem Entwicklungsbereich zusammenhängenden Fragen sowie die Information der Öffentlichkeit zur Gebietsentwicklung. Die Gesellschaft wird versuchen, im Entwicklungsgebiet Modellprogramme zur städtebaulichen Entwicklung insbesondere von Konversionsflächen, die beispielhaft für die neuen Bundesländer sein können, zu initiieren und vorhandene Programme für dieses Gebiet nutzbar zu machen. Die Gesellschaft wird sich auch bemühen, auch außerhalb der Anwendbarkeit des Städtebaurechts strukturverbessernde Maßnahmen in Verbindung mit dem Entwicklungsbereich Bornstedter Feld zu fördern, vorzubereiten, zu betreuen, durchzuführen oder die Durchführung solcher Maßnahmen zu leiten. Sie wird weiterhin auch dafür die möglichen Finanzierungs- und Fördermittel einwerben, bewirtschaften und gegebenenfalls deren dingliche Sicherung veranlassen. Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfangs kann die Gesellschaft Grundstücke im eigenen Namen erwerben, bewirtschaften und veräußern sowie Baumaßnahmen durchführen lassen und Baubetreuungstätigkeiten im eigenen Namen durchführen oder durchführen lassen. Sie handelt in diesem Rahmen jeweils treuhänderisch auf Rechnung der Gemeinde oder auf Rechnung eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder einer anderen städtischen Gesellschaft beziehungsweise einer anderen öffentlichen Körperschaft, wenn die Gemeinde hierzu ihr Einverständnis erklärt hat.
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