Entwicklung, Vermarktung und Betreibung gemeinsamer Gewerbegebiete sowie Sicherstellung der erforderlichen Grundstücksverfügbarkeit als Teilaufgaben im Rahmen der Boden- und Siedlungspolitik der Trägergemeinen der Gesellschafterin. Zur Erreichung dieses satzungsmäßigen Zwecks ist die Gesellschaft insbesondere zu folgendem berechtigt: (a) Erwerb, Veräußerung, Vermittlung, Tausch, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken sowie Begründung, Veräußerung oder Aufhebung grundstücksgleicher Rechte. Hierzu gehört nicht die Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter oder sonstige Geschäfte im Sinne des § 87 GO NRW (§ 114 a Absatz 5 in Verbindung mit § 87 Absatz 1 GO NRW); (b) Erwerb und die Pflege der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen; (c) Technische Ausführungsplanung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen; wobei im Rahmen der Bauleitplanung nur vorbereitende Maßnahmen erfasst werden; (d) Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung; (e) Werbung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben sowie deren Unterstützung.
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