Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung - Förderung der Kinder- und Jugendhilfe - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke - Entwickeln, Organisieren und Betreiben innovativer Bildungsräume wie z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen, Weiterbildungsinstituten etc. - Organisation und Durchführung von Workshops und Seminaren zu den Themen (Natur-)Pädagogik, ökologisches Bewusstsein und Handeln, Natur- und Umweltschutz, Team und Mitarbeiterentwicklung, Führung von sozialen Einrichtungen, Stärkung bürgerlichen Engagements, integrative Familienräume - Supervision und Begleitung anderer gemeinnütziger Einrichtungen und deren Mitarbeitenden unter anderem in der Gründung und bei Entwicklungsprozessen - Organisieren von Vernetzungs- und Austauschtreffen - Initiieren und Fördern von gemeinnützigen Kooperationen mit Bildungseinrichtungen aber auch mit Unternehmen und anderen gemeinnützigen Organisationen. In diesen Kooperationsbeziehungen beispielsweise Aufstellen gemeinsamer, gemeinnütziger Projekte.
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