Operative Durchführung der Abfallentsorgung im Kreis Weimarer Land so wie sie sich als Aufgabenstellung des Landkreises auf Grund von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und die Sanierung von Altlasten (Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz - ThAbfAG) vom 15. Juni 1999 (GVBl. 1999 S. 385) ergibt. Dazu gehören insbesondere 1. die Einsammlung, der Transport und der Umschlag von Hausmüll, Sperrmüll, Altpapier und Altgeräten sowie Grün-, Ast- und Strauchschnitt, 2. die Verwertung des Altpapiers, 3. die Entsorgung des Sonderabfalls, 4. die Nachsorge der stillgelegten Deponien Blankenhain und Buttelstedt im gesamten Gebiet des Kreises Weimarer Land sowie sonstige beauftragte operative Tätigkeiten. Näheres wird in einem Entsorgungsvertrag geregelt.
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