Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO). Gegenstand der Gesellschaft ist das Einwerben von Spenden, insbesondere bei Ennepetaler Unternehmen, zur Finanzierung von Haushaltspositionen des Haushalts der Stadt Ennepetal, die den steuerbegrünstigen Zwecken entsprechen.
Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827