Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke um Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung von Kunst und Kultur sowie Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 und 7 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung von Kunst und Kultur wird verwirklicht durch Planung, Organisation und Durchführung von Theateraufführungen und die Förderung von Bildung durch die Planung, Organisation und Durchführung von Theaterkursen und Workshops, insbesondere für finanziell schwächer gestellte Personengruppen, sowie für Bildungseinrichtungen, wie Schulen und Kindergärten.
Kunstgalerien und Museen
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