Soweit es keiner staatlichen Genehmigung bedarf: a) die Entwicklung Förderung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen und Projekten zur Gewinnung regnerativen Energien zur vorrangig lokalen, dezentralen Versorgung des Calenberger Landes b) Förderung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz c) der Absatz der gewonnen Energie in allen Formen, z. B. Strom und/oder Wärme d) die Unterstützung und Beartung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, der Energieeffizienz und der Energieeinsparung e) einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit f) Förderung von Kleinprojekten 3. Die Förderung nichtkommerzieller sozialer Projekte (psychischer Energien). 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen übernehmen, soweit sie als Hilfs- und Nebentätigkeit notwendig und von insgesamt untergeordneter Bedeutung sind 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetries auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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