Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs ist a) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie und Nebenanlagen, die dem Zweck dienen, Energie umzuwandeln, zu speichern und zu verteilen b) die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen und Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung c) die Anmietung, der Erwerb oder die Beteiligung an unter a) und b) genannten Anlagen, Flächen und geeigneten Gebäuden d) die Bereitstellung, der Handel und der Vertrieb von Energie e) die bevorzugte Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit regenerativer Energie f) die Bereitstellung von Informationen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie deren Nutzung und Wirtschaftlichkeit. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, die den gleichen Zweck verfolgen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Sozialwesen
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