Sorge für körperlich und/oder geistig behinderte Menschen. Die Gesellschaft setzt zur Verwirklichung dieses Zweckes insbesondere die ihr im Wege der Vermögensverwaltung zufließenden Erträge sowie sonstige verfügbare Mittel ein. Der Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch Beiträge zur Errichtung, zum Betrieb und zum Unterhalt eines Wohnheimes für behinderte Personen Beiträge zur Errichtung und Vermietung behindertenfreundlicher Mehrfamilienhäuser an behinderte Personen Unterstützung bedürftiger Behinderter, Behinderteneinrichtungen und Behindertenorganisationen. Der Gesellschaftszweck kann auch durch Dritte erfüllt werden, sofern diese Organisation eine vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Organisation darstellt, die die Verwirklichung des Gesellschaftszweckes als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO übernimmt. Diese Hilfsperson muss nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen weisungsgebundene Aufträge der Gesellschaft ausführen. Als Hilfsperson in diesem Sinne kommt insbesondere die Emmy Schuster-Holzammer Stiftung rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts in Betracht.
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