Ankauf, die Errichtung, der Betrieb, der Verkauf von Energie-Projekten in Gebäuden und Liegenschaften im In- und Ausland. Hierzu gehört die Umsetzung von Energie-Contracting-Verträgen sowie die Finanzierung von Gesellschaften zur Entwicklung, Errichtung und dem Betrieb solcher Projekte sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen einschließlich der Anmietung von Räumen, der Einkauf und Verkauf (Handel) und die Auswertung und Abrechnung von Energie. Die Ziele solcher Energie-Projekte sind in den Bereichen Strom, Wärme, Kälte und Prozessenergie die ökonomische und ökologische Optimierung von Energieprozessen, beispielsweise die effiziente Erzeugung von Energie, die Senkung von Energieverbräuchen durch Optimierung und Digitalisierung, der Speicherung sowie dem Transport von Energie liegen. Zudem kann die Gesellschaft die Verwaltung und den Betrieb entsprechender Energieanlagen im In- und Ausland übernehmen. Bankgeschäfte und Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder dem Depotgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht die Verwaltung fremden Vermögens im eigenen oder fremden Namen. Ebenfalls umfasst ist die Beteiligung oder der Erwerb sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen im In- und Ausland.
Energieversorgung
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