Als Franchise-Geber eine Vereinbarung mit einem entsprechenden Franchise-Nehmer zur Durchführung eines Geschäfts nach einem Konzept, das der Franchise-Geber vorgibt, zu treffen. Der Franchise-Nehmer erhält gegen Gebühr vom Franchise-Geber die laufende betriebswirtschaftliche Unterstützung sowie das Recht, das Know-how, den Systemnamen, die Marke und/oder die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, die Methoden des Franchisegebers zu nutzen. Der Franchise-Nehmer errichtet ein rechtlich selbständiges Unternehmen und betreibt es im Rahmen der Durchführung des Franchise-Vertrages auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
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