I. Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; II. Die Förderung der Kunst und Kultur; III. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; IV. Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; V. Die Förderung des Tierschutzes; VI. Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; VII. Die Förderung der Kriminalprävention; VIII. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; IX. Die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei und des traditionellen Brauchtums; X. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
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