1. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Realisierung von Projekten, in denen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der finanziellen Leistungsunfähigkeit ihrer Familie, ihres sozialen Umfelds, ihrer Herkunft, eines Handicaps oder sonstiger Hemmnisse benachteiligt sind, die Entwicklung eines besonderen Talents oder die Verfolgung besonderer Interessen ermöglicht und die Kinder und Jugendlichen individuell gefördert werden. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterstützung von Personen aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit (§ 53 Nr. 2 AO). Die Würde der Kinder und der Jugendlichen ist zu achten und ihre Persönlichkeit zu akzeptieren; ihre Rechte und eigenen Entscheidungen sind zu respektieren. Die Gesellschaft berücksichtigt die Traditionen und Bräuche anderer Kulturen und Religionen im Rahmen ihrer Projekte. Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen erfolgt primär, aber nicht ausschließlich, durch die Bereitstellung der hierzu notwendigen finanziellen Mittel durch Einwerben nationaler und internationaler Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln). 2.
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