1. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. 2. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie Tätigkeiten im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV umfasst die Betreuung und Versorgung von Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Die Pflege und Betreuung von hilfsbedürftigen und schwerstkranken Menschen geschieht ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Feiern von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von schwerstkranken Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung und durch eine kirchlich-caritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. 3. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag aufgeführten, zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, sowie den weiteren in der Anlage bezeichneten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Leistungen umfassen Lieferungen und Dienstleistungen, wie administrative und kaufmännische Leistungen sowie die Übernahme der Versorgung mit Energie (z. B. Strom, Gas), sowie ferner durch Vermietung/Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch die Überlassung von Personal. Die Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht.
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