A) Gegenstand des Unternehmens ist - die Verwaltung von eigenem und/oder fremden beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögens, u. a. die Verwaltung von eigenen und/oder fremden Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Miteigentumsanteilen oder Teilberechtigungen an solchen; - die Verwaltung von Forderungen und Wertpapieren aller Art; - die Verwaltung von Schiffen, Flugzeugen, Bauwerken und Industrieanlagen aller Art und Beteiligung an Versicherungen, Kreditinstituten und sonstigen Gesellschaften. b) Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschaft darf Unternehmen im In- oder Ausland erwerben oder übernehmen, sich an solchen beteiligen, solche vertreten und insbesondere deren Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Sie darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
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