Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeiter) an dritte Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung, insbesondere die Verleihung von Lokführern an Eisenbahnverkehrsunternehmen; die anderweitige Erbringung von Dienstleistungen aller Art in diesem Geschäftsbereich, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis notwendig ist.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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