Zusammenarbeit der Mitglieder im Projektmanagement und der Beratung im eigenen oder fremden Namen, insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung und Standardisierung von Unternehmen, Vereinen, Verbänden bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Konzeption, Realisierung und Vermarktung von Fortbildungsmaßnahmen in eigenem oder fremden Namen. Hierzu gehört der Austausch von Informationen, die Abhaltung von Konferenzen und Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Erstellung und der Vertrieb von Publikationen sowie die Anfertigung von Gutachten in eigenem oder fremden Namen. Ebenfalls dazu gehört die Vertretung nach außen gegenüber allen privaten und staatlichen Institutionen. Die EWIV darf Filialen oder Niederlassungen inner- undaußerhalb der Europäischen Union eröffnen. Sie kann Geschäfte jeder Art tätigen, die ihrem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Der Gegenstand der EWIV ist vor allem, die wirtschaftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder zu erleichtern und zu entwickeln sowie diese Aktivitäten zu verbessern oder zu steigern. Ihre Aktivitäten sollen unterstützend zu jenen ihrer Mitglieder sein. Die EWIV soll als Rechtsperson mit dem Zweck handeln, die Kosten aufzuteilen, welche mit den oben bezeichneten Aktivitäten verbunden sind, und allen Mitgliedern der Vereinigung dienen. Sie soll keine Gewinne für sich oder ihre Mitglieder erzielen.
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