Errichtung einer Einkaufskooperation gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gegenstand ist der gemeinsame Einkauf der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren für die Fertigung von Betonwaren, Betonfertigteilen sowie sonstiger zementhaltiger Produkte aller Art, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Gesellschafter zu verbessern. Ein über den Einzelfall hinausgehender Bezugszwang der Gesellschafter besteht nicht. Ferner, die Entwicklung und Förderung von allgemeinen Qualitäts- und Marketingstrategien für Betonwaren, Betonfertigteile sowie sonstiger zementhaltiger Produkte aller Art.
Handelsvertreter und Handelsvertretungen
Beton und Zement
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827