Betreibung und Verwaltung der kommunalen Einrichtungen des Tourismusbetriebes der Gemeinde Ostseebad Binz. Dazu gehören alle dem Sondervermögen \"Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus\" zugeordneten Grundstücke und Gebäude, die in den Bilanzen des Eigenbetriebes aufgeführt sind. Der Eigenbetrieb gliedert sich in folgende Bereiche: 1. Gästeservice 2. Fremdenverkehrswerbung 3. sonstige wirtschaftliche Betätigungen Dem Bereich \"Gästeservice\" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - touristische Infrastruktur und Kur- und Erholungseinrichtungen für Binz und Prora - Bewirtschaftung, Entwicklung, Instandhaltung und Pflege der Infrastruktur sowie der Kur- und Erholungseinrichtungen in der Gemeinde Ostseebad Binz - Investitionen im Bereich Sondervermögens - Durchführung von Veranstaltungen und Events - Betreibung des Haus des Gastes mit Tagungs-, Veranstaltungs- und Informationsbereich - Betreibung von Tourismusinformationen mit den Schwerpunkten Gästeinformation und - beratung sowie Beschwerdemanagement - Betreibung und Bewirtschaftung von Bibliothek und Museum - Buchhaltung und Controlling des Eigenbetriebes - Verwaltung des Eigenbetriebes Dem Bereich \"Fremdenverkehrswerbung\" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Förderung des Tourismus in der Gemeinde Ostseebad Binz - Außenmarketing mit den Bereichen Messebesuche, PR-Arbeit und Anzeigenwerbung - Pressedienst, Erstellung von Druckerzeugnissen, Internet und Onlinemarketing - Kommunikation, Positionierung und werbliche Darstellung von Veranstaltungen zur Fremdenverkehrsförderung Dem Bereich \"sonstige wirtschaftliche Betätigungen\" obliegen insbesondere folgende Aufgaben: - Erhebung von öffentlich-rechtlichen Entgelten und Gebühren sowie privatrechtliche Einnahmen aus Strandversorgung, Sondernutzung, Nutzung der Seebrücke, gastronomischen Versorgungen und touristischen Angeboten sowie Produkten - sonstige Betätigungen aus Vermietung und Verpachtung - Dienstleistungen im Auftrag der Gemeinde Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt die Einziehung der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe im Ortsteil Ostseebad Binz und im Erholungsort Prora sowie die Einziehung der Gebühren und Entgelte für die Anlegestelle Seebrücke nach den jeweils von der Gemeinde erlassenenen Abgabensatzungen und Entgeltordnungen in der jeweils geltenden Fassung auf den \"Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus\". Die Gemeinde Ostseebad Binz überträgt ebenso die Einziehung der Gebühren und Entgelte auf Grundlage der Strand- und Badeordnung auf den \"Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus\".
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