Errichtung und Vorhaltung eines Multimedia Breitbandnetzes im Gemeindegebiet Karlskron im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Normen. Der Werkleiter vertritt einzeln. Die Vertretungsbefungis der Werkleitung beschränkt sich gemäß Artikel 88 Abs. 3 Satz 2, Artikel 38 Abs. 1 BayGO auf die laufenden Geschäfte. Im übrigen vertritt der erste Bürgermeister.
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