Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nimmt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) und des Abfall- und Altlastengesetzes (AbfAlG M-V) wahr. Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zählen hierzu insbesondere die in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock festgelegten Aufgaben. Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Veranlagung und Erhebung der Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock einschließlich der Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger. Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt die Betreibung von Forderungen auf dem Wege des Verwaltungszwanges durch die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde. Die Rekultvierung und Nachsorge der ehemals vom Landkreis Rostock betriebenen Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte. Er kann seine Einrichtung auch Dritten zur Nutzung gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter bedienen.
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