1. die Errichtung von Immobilien im Wege der Daseinsvorsorge und die Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbegebieten im Gebiet der Gemeinde Engelskirchen. Diese Aufgaben umfassen insbesondere: a. Erwerb, Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden, b. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, c. Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung sowie unterstützende Mitwirkung zur Gewährleistung einer ausreichenden Energieversorgung einschließlich des Baus und Betriebs regenerativer Energieträger für Liegenschaften. 2. Die Gesellschaft wird als nichtwirtschaftliche Einrichtung der Gemeinde insbesondere zu Zwecken der Wirtschaftsförderung und Wohnraumversorgung errichtet. Zusätzlich übernimmt sie als wirtschaftliche Tätigkeit Bau und Betrieb regenerativer Energieträger im Gebiet der Gemeinde Engelskirchen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm förderlich erscheinen. Die Errichtung von Immobilien umfasst keine operativen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verfahren. Dabei ist die Geellhaso zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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