Ein System zu errichten, das flächendeckend im Einzugsgebiet der Gesellschafter eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Enbverbraucher oder in Nähe des Endverbrauchers in ausreichender Weise gewährleistet und die im Anhang zu der Verpackungsverordnung vom 12. Juli 1991 (Bundesgesetzblatt I S. 1234) in der jeweils gültigen Fassung und an diese Stelle tretende gesetzliche Bestimmungen sowie in der Druckerzeugnisverordnung genannten Anforderungen erfüllt und auf vorhandene Sammel- und Verwertungssysteme der Gesellschafter als entsorgungspflichtige Körperschaften abgestimmt ist. Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks bedient sich die Gesellschaft Dritter.
Entsorgungsbetriebe
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