Einsammeln, Befördern, Umladen, Sortieren und Verwerten von Abfällen im Sinne der geltenden Abfallgesetze und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich deren Vermarktung unter Beachtung der gesetzlichen Ziele der Abfallwirtschaft bzw. der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, insbesondere die Errichtung und der Betrieb einer Abfallumladeanlage in Bocholt; die Zusammenarbeit mit den entsorgungspflichtigen Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben; die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art und solchen Unternehmen, die seinen Zweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.
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Abfallwirtschaft
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