Besteht in der Entwicklung von Projekten zur Förderung von Bildung, Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, zur Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO), zur Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und sonstige Personen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. Die Gesellschaft wird hierzu Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, für benachteiligte und sozial schwache Gruppen, ältere und hilfsbedürftige und diskriminierte Menschen initiieren und durchführen. Diese Zwecke kann die Gesellschaft auch durch Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, auch mittels finanzieller Zuwendung, erfüllen. Sämtliche Projekte, die initiiert, entwickelt oder gefördert werden, müssen ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung erfüllen, müssen die in § 2 dieser Satzung beschriebenen Geschäftszwecke (siehe vorhergehende Absätze) verfolgen und von den Gesellschaftern beschlossen werden.
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