A) alle Tätigkeiten, die zum Berufsbild eines Gebäudereinigers gehören, die Innenreinigung und Glasreinigung sowie die Fassadenreinigung, einschließlich der Industriereinigung, b) der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere EU-Bio-Hanfmasse und CBD-Hanf. Die EU-Nutzhanfblüten werden als Urprodukt verwendet (kein Novel-Food), deren THC-Wert von 0,2 % nicht überschritten wird und somit in Deutschland legal sind. Des Weiteren werden diese Blüten und die daraus resultierenden Produkte als Aromaprodukte ohne Heilversprechen und nicht zur Einnahme geeignet verkauft, c) der Handel mit CBD-Blüten nur an Gewerbetreibende und nicht an Endkunden, so dass das Produkt ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Reinigungsfirmen
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* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827