Vermitteln, die Beratung und der Vertrieb sowie die Entwicklung von Finanzdienstleistungen, Immobilien, Vermögensverwaltung und Branchen verwandte Tätigkeiten jeglicher Art. Das schließt die Tätigkeit von Immobilienmakler, Darlehens- oder Kapitalvermittler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung, Coaching, Training, Schulung, Unternehmensberatung, Versicherungsvermittlung nach § 34d Gewerbeordnung mit ein. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Der Unternehmensgegenstand umfasst: 1. Abschlüsse von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die Vermittlung gewerblicher Räume oder Wohnräume oder die Gelegenheit und Nachweis zum Abschluss solcher Verträge. 1a. Vermittlungen über Abschlüsse von Darlehensverträgen oder die Gelegenheit und Nachweis zum Abschluss solcher Verträge. 2. Abschlüsse von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder die Vermittlung von öffentlich angebotenen Anteilen an verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. 3. Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. 4. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden. 5. Die Tätigkeiten des § 34 f Gewerbeordnung ab seiner Inkrafttretung (01.01.2013). 6. Das Unternehmen ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Das Unternehmen ist berechtigt Zweigniederlassungen zu begründen. 7. Die Tätigkeiten als Generalunternehmer. 8. Die Entwicklung und der Vertrieb von Unternehmenssoftware in den Bereichen Finanzdienstleistung, Vermögensverwaltung und branchenverwandten Anwendungen.
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