Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 4 AO, die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO, die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 5 AO sowie die Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziff. 13 AO. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: - Jugendpflegerische Bildungstätigkeiten wie Nachhilfeunterricht - Entwicklung, Bearbeitung und Verbreitung von Lehrprodukten - Durchführung von Seminaren und Workshops zu den Themen (Amateur- )filmen und -fotografieren - Planung, Organisation und Durchführung von weltweiten Praktika, Sprachreisen sowie Lernaufenthalten während der Berufsausbildung - Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1. Dies insbesondere durch die Vermarktung von gespendeten Sachgütern für die oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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