2.2. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, sowie b) die Förderung des Umweltschutzes und des Klimaschutzes im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO 2.3. Der Gesellschaftszweck gemäß Ziffer 2.2a) wird insbesondere durch das Angebot und die Durchführung von Workshops vor allem für Kindergärten, Schulen, Stadtteilprojekte, Kommunen und Unternehmen sowie durch Bildungsangebote für Bürgerinnen unter anderem zu den Themen des regenerativen Gärtnerns und des nachhaltigen Lebensmittelanbaus verwirklicht. 2.4. Der Gesellschaftszweck gemäß Ziffer 2.2b) wird insbesondere durch die Planung, Etablierung und den Betrieb sog. (inklusiver) Learning Labs (insbesondere Lernorte und Kompetenzzentren) zur Wissensvermittlung in den Bereichen der vertikalen Landwirtschaft (Vertical Farming), Circular Food Production und der nachhaltigen vertikalen Stadtbegrünung (Urban Greening) sowie durch das Angebot von Planungsberatungsleistungen zur Umsetzung von Projekten in den Bereichen des Urban Farmings, der Stadtbegrünung und der Circular Food Production verwirklicht.
Sozialwesen
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