Berufliche Qualifizierung von Erwerblosen und von Erwerbslosigkeit Bedrohter, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Zugänge zu Arbeit und Ausbildung zu ermöglichen. Besonderer Schwerpunkt der Arbeit der Gesellschaft wird auch auf Beratung und Begleitung gelegt, um die Bewältigung von Problemen, die sich aus der persönlichen Biographie, Alter, Geschlecht, Nationalität, langfristiger Arbeitslosigkeit und/oder aus Behinderung ergeben, zu unterstützen. Das geschieht überwiegend durch Einsatz in Arbeitsfeldern, die durch die öffentliche Hand gefördert werden, sowie durch Herstellung von Veräußerungen von gesellschaftlichen nützlichen und hochwertigen Produkten und Dienstleitungen. Der Einsatz in diesen Arbeitsfeldern soll der beruflichen Qualifikationen und Weiterbildung sowie der beruflichen Integration dienen. Insbesondere gehören zum Zweck die Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen, Umschulenden und sonstigen auf öffentlichen Mittel angewiesenen Personen. Weiterer Zweck ist die Kooperation mit sozialen Einrichtungen, Bundesbehörden und anderen Gesellschaften, die die Integration in den Arbeitsmarkt fördern und unterstützen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, vergütete Arbeitsvermittlung, Sozialcoaching, Transferleistungen, AVGS, kulturelle Bildung, kulturelle Integration, Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, ganzeinheitliche Beschäftigungsbetreuung, Eingliederung von Arbeitslosen am Teilhabe-Arbeitsmarkt, Vorbereitung für kaufmännische und technische Pflege sowie handwerkliche Berufe und Ausbildungen. Unterstützung des Arbeitsmarktprogrammes des Bundes sowie niederschwellige Angebote in Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und Sport mit dem Einsatz von digitaltechnischen Mitteln um eine ganzeinheitliche soziale Betreuung zu gewährleisten wird bezweckt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes errichtet und unterhält die Gesellschaft Zweckbetriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten. Sie kann sich zur Erfüllung der Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit vorstehendem Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind.
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