A) der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft im Rahmen einer Trinkhalle. Die erlaubnisfreie Schankwirtschaft beschränkt sich auf die Verabreichung alkoholfreier Getränke. b) Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere verpackten Lebensmitteln, Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Süßwaren; c) der Betrieb einer Lotto-Annahmestelle sowie eines Call-Shops nebst Internet-Café; d) der Im- und Export von sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Textil- und Lederwaren, Schmuck und Spielzeug, sofern keine besondere staatliche Genehmigung erforderlich ist. e) der Groß- und Einzelhandel sowie der Onlinehandel mit Elektronikgeräten, insbesondere mit Mobiltelefonen; f) der Groß- und Einzelhandel mit Getränken; g) der Import und Export, An- und Verkauf von Mobil-Geräten; h) Entwicklung und Vertrieb von Spielen.
Lebensmittelhandel
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