Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 4 WPO und geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Ferner die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftender Gesellschafter der ECOVIS Süd GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, deren Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit, sind sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftender Gesellschafter der ECOVIS Süd GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Gegenstand die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43a Abs. 4 WPO, einschließlich der Treuhandtätigkeit, sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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