Förderung eines freien öffentlichen Schulwesens i.S. von Art 7 des Grundgesetzes. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere dadurch verfolgt, dass die Gesellschaft das freie Schulwesen sowie den Schulträger der Club of Rome Schule Kiel, die Lernwerft gGmbH, und Einrichtungen vorschulischer Erziehung und andere freie schulische Einrichtungen fördert und unterstützt. Die Gesellschaft erwirbt und unterhält für diese Zwecke Grundstücke und errichtet und erhält Gebäude und stellt seine Liegenschaften und Baulichkeiten sowie sonstige Einrichtungen der Lernwerft gGmbH sowie anderen zu fördernden Einrichtungen zur Verfügung; sie wird die Idee des freien Schulwesens durch Öffentlichkeitsarbeit verbreiten. Die Gesellschaft darf Einrichtungen betreiben und unterhalten, die außerhalb des engeren Bildungszwecks einer Schule liegen, wie Betreuung der Schüler außerhalb der Unterrichtszeiten, Betrieb von Kindergärten, Versorgung der Schüler mit Speisen und Getränken, Betrieb eines Lehrerseminars.
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