Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Absatz 2 Nr. 8 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Sammeln, Sortieren auf eigenen Geschäftsflächen und dem Recyceln (bzw. Zuführung in die Wiederverarbeitung) von ausgewählten Müllarten durch Dritte auf deren Flächen, so dass diese erneut in den Produktkreislauf eingefügt werden. Ferner erfolgt eine unabhängige Recherche und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu umweltbewussten Verhalten für Verbraucher aber auch Organisationen, Regierungen und Firmen, die z.B. online oder als Druckerzeugnisse veröffentlicht werden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art.
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