1. Durchführung von Krankenfahrten im Auftrag der Krankenkassen, insbesondere: - Dialysefahrten, - Fahrten zur Bestrahlungstherapie, - Reha und sonsteige Krankenfahrten, unter Einhaltung und Erfüllung der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes PBefG. 2. Die Herstellung von medizinischen, labordiagnostischen und schulmedizinischen Produkten, nach Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen des Medizinproduktgesetzes sowie der Vorschriften der EU-Richtlinien. 3. Im- und Export sowie Vertrieb von Waren aller Art unter Beachtung der Rechtsvorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes.
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