(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung, Durchführung und Betreuung von zukunftsweisenden Installationen, Konzerten und innovativen Aufführungsformaten in den Bereichen Musik, Medienkunst und Performing Arts. Durch die Zweckverwirklichung sollen daher - die Entwicklung hybrider, d.h. analog-digitaler, Formate in den Bereichen Konzert, Theater und Digital Arts gefördert und vorangetrieben werden, - die Nachhaltigkeit von Projekten in diesen Bereichen sichergestellt und - Nachwuchskünstler und Nachwuchskünstlerinnen in Projekte eingebunden und dadurch gefördert werden. (4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
Kunstgalerien und Museen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827