Betrieb einer privaten Hochschule. In den von der Hochschule angebotenen Studiengängen werden im Zusammenwirken von Lehrenden und Lernenden auf wissenschaftlicher Grundlage die Befähigung zur selbständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse in einem praxisnahen Hochschulstudium vermittelt, die zur Ausübung eines entsprechenden Berufes befähigen. Die Hochschule erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der staatlichen Ordnung nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Hochschulgesetz NRW. Die didaktischen und organisatorischen Merkmale der jeweiligen Studiengänge ermöglichen den Studierenden ein an den Zielen und inhaltlicher Ausgestaltung ausgewogeries Fachhochschulstudium. Das von der Hochschule angebotene Studium stellt eine Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage dar. Die Hochschule beteiligt sich an der nationalen und internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fachhochschulausbildung. Die Einzelheiten werden in einem Hochschulstatut geregelt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen im Rahmen des Absatzes 1 unter Beachtung des § 3 berechtigt, durch die der Geschäftszweck gefördert werden kann.
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