Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 2 i.V.m. 43a Abs. 2 WPO, insbesondere - Prüfung und Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen - Sanierungsberatung und -prüfungen - Betriebswirtschaftliche Beratungen - Durchführung von Sonderprüfungen - Unternehmensbewertungen - Sonstige Vorbehaltsaufgaben eines Wirtschaftsprüfers.
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