Betrieb des Kulturzentrums E-Werk in Erlangen und anderer öffentlicher Einrichtungen und Räume, die vor allem der Nutzung für Zwecke der Kultur, der Bildung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Freizeitgestaltung und der dazugehörigen Gastronomie dienen. Die Gesellschaft kann ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzwecks dienlich sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft verfolgt im Rahmen ihres Hauptzwecks gemeinnützige Zwecke, insbesondere die Förderung der Jugendpflege, der Bildung, der Kultur und der Völkerverständigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Interessengemeinschaften
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