Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs.2 Nr. 15 AO) durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Entwicklung von Betrieb von Webseiten und Webapplikationen, die von Usern zur Verfügung gestellte Daten über absolvierte Trainingseinheiten, insbesondere den Kalorienverbrauch, verwenden, um die User zunächst über eine in Korrelation zum Kalorienverbrauch entsprechende Spende an Projekte gegen Mangel- und Unterernährung zu informieren und gleichzeitig eine Spende durch die sporttreibenden User über die bereitgestellte Plattform zu ermöglichen.
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