Förderung der Hilfe für Behinderte im Sinne des § 52 Nr. 10 der Abgabenordnung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Dienstleistungen jeglicher Art zum Zwecke der Versorgung und/oder Betreuung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. - die Beratung und sonstige Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. - die Betreuung und/oder Versorgung von Menschen mit Behinderung sowohl in der häuslichen Umgebung als auch in stationären und teilstationären Einrichtungen. - durch den Betrieb einer lnklusionsfirma.
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