Erwerb und die Überlassung (Vermietung und Verpachtung) von Hotel- und Restaurantbetrieben. Im Rahmen der Überlassung werden insbesondere Grundstücke, Betriebsgebäude, Nebengebäude, Außenanlagen, Inventar, Betriebsorganisation, Know-how und ein etwaiger Kundenstamm sowie sämtliche materielle und immaterielle Vermögensgegenstände überlassen, die es dem Pächter ermöglichen, den jeweiligen Hotel- und Restaurantbetrieb zu führen.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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