Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung - des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 9 AO, - der Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, - der öffentlichen Gesundheitspflege, - der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, - der Altenhilfe, - der Erziehungs-, Volks-, und Berufsbildung, - der Hilfe für aus politischen, ethnischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, - des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, - sowie der Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit.
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