A) Förderung des Wohlfahrtswesens, b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und der öffentlichen Gesundheitspflege, c) Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie d) Förderung der Flüchtlingshilfe. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch: zu a) Koordinationsmaßnahmen zum bedarfsgerechteren Einsatz von Sanitätsdiensten der Berliner DRK-Kreisverbände bei Großveranstaltungen sowie Modellprojekte im Bereich medizinischer Bereitschaftsdienste zur Verbesserung der Erstversorgung. Der Förderung des Wohlfahrtswesens dienen außerdem die zur Verwirklichung der unter 1.b) genannten Zwecke vorgesehenen Maßnahmen. zu b) Betrieb von Einrichtungen und Angeboten zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie (u.a. Impfungen) zu c) Weiterentwicklung und Implementierung von Bildungsangeboten des Berliner Roten Kreuzes für Interessierte innerhalb und au- ßerhalb des Roten Kreuzes in den Bereichen Erste Hilfe, Gesundheitskurse, Ehrenamt- und Katastrophenschutz, Ausbildungen im Rettungsdienst, Berufsausbildungen, sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten. zu d) Versorgung und Unterbringung geflüchteter und asylsuchender Menschen. Die Zwecke der Gesellschaft werden dabei auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken soll insbesondere durch die Einbindung und Koordination verschiedener Berliner DRK-Kreisverbände und sonstiger Gliederungen gemäß der Satzung des DRK Landesverbands Berlin erfolgen. Entsprechend dem komplexen Hilfeleistungssystem des DRK sollen diese zusammenwirken, um das Leistungspotential aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern gebündelt für gemeinnützige Zwecke nutzbar zu machen. Für die Erfüllung der Aufgaben können auch andere anerkannte Hilfsorganisationen mit einbezogen werden, die entweder durch das DRK-Gesetz dem DRK als freiwillige Hilfsgesellschaft gleichgestellt sind oder aufgrund anderer Gesetze einen vergleichbaren Status im öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesen genießen.
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