1. Die Förderung der Jugend- und Altenpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesen sowie der Verfolgung mildtätiger Zwecke. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - den Betrieb von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche an Offenen Ganztagsschulen - die Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern - die Entwicklung und Betrieb von Einrichtungen und Diensten, die den Zweck unter 1. dienen - die Entwicklung und Umsetzung neuer Angebotsformen für die unter 1. genannte Zielgruppe Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Altkreis Lübbecke e. V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten.
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