Förderung der Jugend- und Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege. Die Förderung der Jugendhllfe wird insbesondere verwirklicht durch die ambulante und stationäre Betreuung jugendlicher Menschen, pflegenahe Dienste sowie hiermit verbundene Serviceleistungen nach dem vierten Abschnitt des zweiten Kapitels "Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige" des achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). Die Förderung der Wohlfahrtspflege wird insbesondere verwirklicht durch die ambulante Pflege, pflegenahe Dienste, Seniorenbetreuung und -beratung sowie hiermit verbundene Serviceleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Einrichtungen und Dienstleistungen der Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege in ihrer hauptamtlichen Ausprägung zu unterhalten und zu betreiben, die den satzungsgemäßen Aufgaben des DRK Kreisverband Coesfeld e.V. entsprechen. Teilweise können Mittel zur Förderung gemeinnütziger Arbeit des DRK Kreisverband Coesfeld e.V. und seiner Untergliederungen bzw. gemeinnütziger Tochtergesellschaften weitergeleitet werden.
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