1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öÖffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens i.S.d. § 52 AO. Die Gesellschaft wird diese Aufgaben als 100 %ige Tochtergesellschaft des DRK Kreisverbandes Nienburg/Weser e.V. allein und ausschließlich nach den Grundsätzen und Prinzipien des DRK durchführen. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenpflege, Tagespflege, Altenwohnen, Service-Wohnen, und vergleichbaren Angeboten zur Unterbringung, Pflege und Betreuung von alten Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Im Bereich der Jugendhilfe wird der Satzungszweck durch den Betrieb von Kindertagesstätten, Krippen, Horte verwirklicht.
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