Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie - die selbstlose Unterstützung der in § 53 der Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreise. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf das Gebiet beschränkt, dass von dem von der Gesellschaft betriebenen Krankenhaus versorgt wird. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch: - die stationäre und ambulante Versorgung kranker Menschen mit Mitteln und Einrichtungen des von der Gesellschaft betriebenen DRK-Krankenhauses in Teterow, - Hilfeleistung bei der Wahrnehmung der geltenden Weltkernaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung - wie Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe, örtliche Gesundheits- und Sozialarbeit in ihrer ehrenamtlichen Ausprägung, - notärztliche Leistungen, - Beförderungen kranker Personen, - Informationsveranstaltungen über gesundheitliche Fragen und andere Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, - sonstige Hilfeleistungen für Menschen in Notlagen zur Vermeidung ihrer Not oder zur Förderung ihrer Gesundheit.
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