Zentrale Organisation und Durchführung von Fahrdiensten, insbesondere Krankenfahrten, von Sammeldiensten, vor allem Altmaterialsammlungen, sowie die Vermittlung von Reiseleistungen. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der in Abs. 3 genannten Regeln und Prinzipien alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, - zur Beachtung der Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, - den Gegenstand ihres Unternehmens so auszurichten, daß er nicht den Zielen und Prinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung im Sinne von § 2 der Satzung des DRK vom 12. 11. 1993 zuwiderläuft, - daß die Integrität des Rotkreuz-Zeichens nicht verletzt wird, - daßdie Schiedsordnung des DRK vom 12. 11. 1993 in der jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist, - daß sie sich den einheitlichen Regelungen im Sinne von § 19 Abs. 3 DRK-Satzung vom 12. 11. 1993 und den Sanktionsmöglichkeiten des DRK unterwirft.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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